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Betreuungskosten und Betreuungsvertrag

Die Kosten eines Betreuungsplatzes in der Kindertagespflege werden in der Regel vom Land, Kommune und Eltern getragen.

Sie können bei Ihrem zuständigen Landratsamt einen Antrag auf öffentliche Förderung stellen. Der Kostenbeitrag für die Eltern ist in jedem Landkreis unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Landratsamt über die Kosten der Kindertagespflege. 

Gerne stehe ich Ihnen bei offenen Fragen, weiteren Informationen zur Verfügung und helfe Ihnen bei dem bürokratischen Aufwand.

 

Für Familien aus dem Landkreis Calw gilt folgendes:

Sie können beim Landratsamt Calw - Abteilung wirtschaftliche Jugendhilfe einen Antrag auf öffentliche Förderung stellen. Somit reduziert sich Ihr Kostenbeitrag nach Anzahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder und beläuft sich derzeit je Betreuungsstunde auf (Stand Mai 2024):
 

  • 2,59 EUR bei einem Kind;

  • 2,00 EUR bei zwei Kindern;

  • 1,35 EUR bei drei Kindern;

  • 0,45 EUR bei vier oder mehr Kindern.

Zudem berechne ich eine Monatspauschale und Essensgeld. Diese Kosten werden Ihnen am Monatsende in Rechnung gestellt. 


Des Weiteren schließen Sie als Eltern mit mir einen Betreuungsvertrag ab. In diesem werden alle wichtigen Betreuungskriterien festgelegt. Bei unserem persönlichen Kennenlernen werde ich näher auf den Vertrag eingehen und Ihnen alle offenen Fragen beantworten. 

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